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BFH, 21.11.2007 - X E 19/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 7h; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 7; ; JBeitrO § 9 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90
Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision
Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
Dem Antrag nach § 9 Abs. 1 JBeitrO ist ebenfalls nicht zu entsprechen, da Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung nicht mit der Erinnerung verfolgt werden können (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1458). - BFH, 18.07.2006 - X B 39/06
Beschwerde
Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
Die Vorschrift bietet keine Handhabe festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, eine Bescheinigung nach § 7h EStG auszustellen, rechtmäßig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697). - BFH, 01.09.2005 - III E 1/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92). - BFH, 12.10.2005 - X E 2/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326). - BFH, 12.07.2007 - X B 84/07
Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
Mit Beschluss vom 12. Juli 2007 X B 84/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) kostenpflichtig zurückgewiesen, mit der es ihrem Antrag, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, ihnen eine Bescheinigung nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszustellen, rechtmäßig ist, nicht entsprochen hatte.