Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2007 - X E 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24497
BFH, 21.11.2007 - X E 19/07 (https://dejure.org/2007,24497)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2007 - X E 19/07 (https://dejure.org/2007,24497)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2007 - X E 19/07 (https://dejure.org/2007,24497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
    Dem Antrag nach § 9 Abs. 1 JBeitrO ist ebenfalls nicht zu entsprechen, da Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung nicht mit der Erinnerung verfolgt werden können (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1458).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 39/06

    Beschwerde

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
    Die Vorschrift bietet keine Handhabe festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, eine Bescheinigung nach § 7h EStG auszustellen, rechtmäßig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 84/07
    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X E 19/07
    Mit Beschluss vom 12. Juli 2007 X B 84/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) kostenpflichtig zurückgewiesen, mit der es ihrem Antrag, gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, ihnen eine Bescheinigung nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszustellen, rechtmäßig ist, nicht entsprochen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht